RE: Nationalmafia

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Strafgesetzbuch (StGB)

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

KEIN WITZ!!



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(Edited)

Bingo, damit hast du mitten ins Schwarze getroffen! Ich hab gerade nachgeschaut, es steht da so. Ich möchte noch ergänzen, dass es sich um das deutsche StGB handelt.

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Was ist denn eine Straftat?

Die Mafia darf natürlich alles.. kann ja die Gesetze machen.

Also solange sie die Gesetze nicht gegen sich selbst macht?

Keine Sorge - die Gesetze sind ja gegen den Bürger!

Also alles legal.

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Das ist Gold wert! Danke für die Info; ist in Ö vermutlich das Selbe.

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Na, dann gründen wir einfach eine Partei und gehen die Steuerzahler plündern und stecken uns deren Gelder in die Tasche...

Ist ja (noch) nicht strafbewehrt.

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